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Schutzrechte durch das Patentamt

Die Schutzrechte sind international und national nach Art der Erfindung gegliedert. Bei dieser Darstellung sollen die gebräuchlichsten nationalen Schutzformen näher betrachtet werden. Sie lassen sich in zwei große Gruppen unterteilen: zum einen die gestalterische Richtung mit dem Geschmacksmuster und Markenzeichen und die technische Richtung mit dem Patent und Gebrauchsmuster. Das in diesem Buch abgebildete Stich- und Schlagwortverzeichnis kann entnommen werden welche, Erfindungen als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden können. Die möglichen Erfindungen für eine Geschmacksmusteranmeldung kann aus der Liste der Warenklassenbenennung entnommen werden und für die Markenzeichenanmeldung ist die Liste der Klassifikation von Waren und Dienstleistungen aussagekräftig.

 

Schutzrechte
nationale Schutzrechte (DE)  internationale Schutzrechte (PCT)
gestalterische Schutzrechte
- Geschmacksmuster
-- Einzelanmeldung max. 1 Bild
-- Sammelanmeldung mehrere Bilder
Schutzrecht läuft max. 20 Jahre

- Marke
-- Textmarke
-- Bildmarke
Schutzrecht unbegrenzt verlängerbar

technische Schutzrechte
- Gebrauchsmuster
-- technische kurzlebige Erfindungen
Schutzrecht läuft max. 10 Jahre

- Patent
-- technische langlebige Erfindungen
---- Hauptpatentanmeldung
---- Zusatzpatentanmeldung zur Hauptpatentanmeldung
Schutzrecht läuft max. 20 Jahre

 

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