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Erfinderarbeit


Idee:

Wenn durch Zufall oder durch systematisches Vorgehen eine Idee entstanden ist, stellt sich die Frage: Erfüllt die Idee die Neuheitsanforderung, um der Bezeichnung Erfindung gerecht zu werden. Eine Idee ist von der Bezeichnung keine Erfindung selbst wenn diese beim Patentamt angemeldet wurde. Mit der Anmeldung wird der erfinderische Wert nicht ermittelt. Erst nach dem Prüfungsverfahren und der Erteilung eines Patentes wird der erfinderische Wert bestätigt. Das Patentamt prüft nur Patentanmeldungen. Die Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster sind vom Anmelder selbst in Eigenverantwortung bei der Recherche auf ihren erfinderischen Wert zu überprüfen.

Erfindung:

Damit eine Idee als Erfindung bezeichnet werden kann, muß sie im Sinn des Verständnisses unter Fachleuten den Neuheitswert erfüllen. Erfindungen werden unterteilt in Weiterentwicklungen wie: Glühlampe zur Leuchtstofflampe, Rollo zur Jalousie, Fenster mit Einfachverglasung zu Thermoverglasung, Brille zu Kontaktlinsen. Erfindungen die z.B. als Neuentwicklungen einzuordnen sind: Airbag beim Auto, Telefon, Plattenspieler, Kühlschrank, Mikrowellengerät. Diese technischen Erfindungen werden ausschließlich als Gebrauchsmuster oder Patent geschützt. Erfindungen aus dem gestalterischen Gebiet sind Schrankwand, Tapetenmuster, Figuren aus Keramik und Plüsch. Diese Erfindungen werden als Geschmacksmuster in Form-, Farb- und Mustergestaltung geschützt.

Entwicklung:

Eine Idee die einen erfinderischen Wert hat ist in den Anfangsgedanken in seinen wichtigsten Bestandteilen vorhanden. Aber bei komplexen Strukturen wurden in der Regel bei einer nachfolgenden Bearbeitung vorhandene Mängel ermittelt und im Gedankengang zu einer vollendeten Erfindung entwickelt. Dieses ist erforderlich weil das menschliche Gedächtnis komplexe Gedankengänge mit einer gedanklichen Vorstellung nicht realisieren kann.



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